- Frauenförderplan
- Frau|en|för|der|plan, der:Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Gleichstellung der Frauen im Beruf.
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Frauenförderplan,Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Gleichberechtigung der Frauen im Beruf. Gegenstand von Frauenförderplänen sind v. a. die bevorzugte Einstellung von Frauen, Verbesserung ihrer Aus- und Fortbildung, Durchsetzung der Gleichberechtigung bei der Besetzung qualifizierter Positionen oder von Stellen im technischen, handwerklichen und naturwissenschaftlichen Bereich, Fragen der Entlohnung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im öffentlichen Dienst wurde auf Länderebene der erste Frauenförderplan in Hamburg als »Richtlinie zur Förderung von Frauen« am 1. 1. 1984 in Kraft gesetzt; inzwischen haben 15 Länder sowie der Bund eigene Gesetze zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen verabschiedet, deren Bestandteil die Aufstellung eines Frauenförderplans bildet. (Frauenbeauftragte)Mehr als nur gleicher Lohn! Hb. zur berufl. Förderung von Frauen, hg. v. H. Däubler-Gmelin (1985);Das Gleichberechtigungs-Ges. des Bundes, hg. vom Bundesministerium für Frauen u. Jugend, Beitr. v. V. Thomas (1994).* * *
Frau|en|för|der|plan, der: Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Gleichstellung der Frauen im Beruf.
Universal-Lexikon. 2012.